Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
§ 1 Allgemeines
 Aufträge werden ausschließlich zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.
 Abweichende Regelungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen und sonstige Vorschriften des Kunden, die von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen, haben keine Gültigkeit, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
 Rücktritt unsererseits bleibt vorbehalten bei Verzug des Kunden hinsichtlich anderer Forderungen von uns oder wenn durch eine Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden unsere Forderung gefährdet erscheint.
 
§ 2 Angebote / Aufträge
 Unsere Angebote sind freibleibend. Kosten für die Erstellung von Lithografien, Druckformen und Maschineneinrichtung werden weiterberechnet, auch wenn diese im Angebot nicht ausdrücklich mit aufgeführt werden.
 Eingehende Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder die aufgrund unvorhersehbarer technischer Schwierigkeiten erforderlich werden, sowie Änderungen in Gestaltung und Ausstattung der Produkte bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
 
§ 3 Preise
 Unsere Preise gelten in Euro ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
 
§ 4 Druckvorlagen und Entwürfe
 Vom Kunden gelieferte Filme, Reinzeichnungen und Manuskripte sind verbindlich; die Folgen darin enthaltener Fehler gehen zu Lasten des Kunden. Stellt der Kunde Filme und Andrucke zur Verfügung, so müssen diese nach den Richtlinien FOGRA/BVD angefertigt sein. Bei der Verwendung derartiger Druckvorlagen sind Farbabweichungen innerhalb der von FOGRA/BVD vorgegebenen Grenzen zulässig. Bei anderen Druckvorlagen sind größere Abweichungen zulässig.
 Der Kunde ist verpflichtet, Korrekturabzüge und Ausfallmuster zu prüfen und mit dem Produktionsfreigabevermerk zurückzusenden. Kosten, die durch nachträgliche Abänderungen auf Veranlassung des Kunden entstehen, werden dem Kunden berechnet.
 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedruck, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
 
§ 5 Urheberrecht und Schutzrechte Dritter
 Erfolgen Lieferungen nach Manuskripten, Zeichnungen oder sonstigen Angaben und Unterlagen des Kunden und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Kunde uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Das Urheberrecht an eigenen Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen und das Recht der Vervielfältigung verbleiben uns vorbehalten ausdrücklich anderweitiger Regelung.
 Datenträger, Filme, Druckplatten, Stanzwerkzeuge und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
 Falls nicht anders vereinbart, werden die uns gelieferten Manuskripte, Druckvorlagen, Filme und andere Gegenstände, die vom Kunden bis zum 31. Januar des Folgejahres nicht abgefordert sind, vernichtet.
 
§ 6 Datenschutz / Adressen
 Wenn der Kunde nicht widerspricht, sind wir berechtigt, seine zur Angebotserstellung bzw. Auftragsdurchführung erforderlichen Daten bei uns zu speichern. Falls nicht anders vereinbart, können wir diese für weitere Werbemaßnahmen nutzen.
 
§ 7 Lieferung, Verzug, Schadensersatz
 Lieferung und Versand erfolgen ab Lieferwerk auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
 Liefertermine sind grundsätzlich Circa-Termine und verstehen sich abgehend ab Lieferwerk. Sie gelten nur wenn die Druckfreigabe des Kunden rechtzeitig vorliegt.
 Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Eine weitere Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist die richtige und rechtzeitige Lieferung unseres Vorlieferanten. Die Frist verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse eintreten, die von uns nicht beeinflußbar sind. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden, es sei denn, daß uns Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
 Beruht der Verzug auf nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, die wir mit der im kaufmännischen Verkehr erforderlichen Sorgfalt ausgewählt haben, so hat der Kunde nur ein Rücktrittsrecht.
 Der Kunde ist mit der Auslieferung der Ware ohne Valutierung bis zu 4 Wochen vor Termin einverstanden.
 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere auf Prüfung der Andrucke und Abgabe der Druckreif-Erklärung nicht nach, so ist uns nach erfolgsloser Fristsetzung von drei Tagen der Rücktritt vom Vertrag möglich.
 Bei Bestellung auf Abruf hat der Kunde innerhalb von 3 Monaten abzunehmen. Zwischen Abruf und gewünschter Lieferzeit muss eine angemessene Frist von mindestens 4 Wochen liegen. Wir sind berechtigt, die auf Abruf stehende Ware auf Kosten des Kunden zu versichern.
 Steht uns Schadensersatz statt Leistung zu, so sind wir berechtigt, ohne Nachweis 15 % des Kaufpreises ohne Umsatzsteuer zu verlangen, wenn der Kunde nicht das Entstehen eines geringeren Schadens nachweist. Wir sind berechtigt, auf Nachweis einen darüber hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen.
 
§ 8 Beanstandungen
 Die Gefahr stehengebliebener Fehler geht mit der Druckreif-Erklärung auf den Kunden über. Erfolgt der Transport der Ware durch die Bahn, Post einen Spediteur oder Frachtführer, so darf der Auftraggeber eine offensichtlich auf dem Transport beschädigte Ware nur abnehmen, wenn der Transportunternehmer den Schaden anerkennt.
 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage sind zulässig. Berechnet wird die gelieferte Menge.
 Mängelrügen sind, sofern es sich um offentsichtliche Mängel handelt, spätestens binnen 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Verdeckte Mängel können nur innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden. Bei allen Werbedrucken auf Werbeartikeln können Abweichungen vom Original auftreten und können nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Musterandruck und Auflagendruck.
 Bei technischen Gegenständen, z.B. Feuerzeugen im Niedrigpreissektor, darf der maximale Ausschuß 8 % betragen (Markenware max. 3 %).
 Luftballons lassen wir (falls nicht besonders bestätigt) im Flexodruckverfahren herstellen. Die Druckfarben können nicht voll deckend aufgebracht werden. (Im Siebdruck - Aufpreis - dagegen kann die Druckfarbe fast voll deckend aufgebracht werden, jedoch ist die Lieferzeit etwas länger.) Luftballons sind flexibel und nie ganz rund, eckige und runde Aufdrucke können daher etwas oval werden. Auch die Farbintensität des Druckes kann unterschiedlich ausfallen. Beim Mehrfarbendruck kann nicht 100 %ig passergenau gedruckt werden.
 
§ 9 Zahlung
 Unsere Rechnungen, die mit dem Datum des Versandtages ausgestellt werden, sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Kein Skonto wird auf Fracht, Porto, Versicherungen oder sonstige Versandkosten gewährt.
 Wir können bei Bedarf eine anteilsmäßige Vorauszahlung verlangen.
 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen; in diesem Fall gilt gewährter Zahlungsaufschub als nicht vereinbart, Forderungen aus Wechseln und Schecks werden sofort fällig. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Kunde uns gegenüber in Verzug befindet.
 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
 
§ 10 Eigentumsvorbehalt
 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu völligen Bezahlung aller, auch später fällig gewordener Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Kunden an seinen Kunden weitergeleitet wird. Der Kunde tritt jetzt bereits die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Tatsächlich oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Kosten durch notwendig werdende Interventionen durch uns hat der Kunde zu erstatten. Nehmen wir zahlungshalber Wechsel an, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Bezogenen (Kunde und Dritter).
 Bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an vom Kunden angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen gemäß § 369 HGB zu.
 
§ 11 Impressum
 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand Brilon.
 Ist ein Teil des Vertragsinhalts aus irgendwelchen Gründen unwirksam, dann berührt das den Vertrag insgesamt nicht. Der unwirksame Teil ist nach seiner wirtschaftlichen Zielsetzung zu ersetzen.
 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des internationalen Kaufrechtgesetzes ist ausgeschlossen.
 

 
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